Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum RU Kfz-Kaufvertrag. Die Software unterstützt Autohändler beim Erstellen und Verwalten von Kaufverträgen, Ankaufscheinen, verbindlichen Bestellungen, Probefahrtvereinbarungen und weiteren Formularen für den gewerblichen Fahrzeughandel.
RU Kfz-Kaufvertrag ist für den gewerblichen Fahrzeughandel entwickelt worden. Die Software eignet sich insbesondere für Autohäuser und Autohändler, die Kaufverträge und weitere Fahrzeugdokumente schnell und übersichtlich erstellen möchten.
Ja. Mit RU Kfz-Kaufvertrag können Kaufverträge für gebrauchte Fahrzeuge erstellt und gespeichert werden. Zusätzlich stehen Angebote, verbindliche Bestellungen und Auftragsbestätigungen für Gebrauchtfahrzeuge zur Verfügung.
Ja. Für Neufahrzeuge stehen Kaufvertrag, Angebot, verbindliche Bestellung und Auftragsbestätigung zur Verfügung.
Die Software unterstützt dabei auch Berechnungen für Fahrzeugpreis, Sonderausstattung, Rabatte, weitere Leistungen sowie Überführungs- und Zulassungskosten.
Ja. Der Vertragsgegenstand kann unter anderem auf Neuwagen, Vorführwagen, Tageszulassung oder Importfahrzeug eingestellt werden. Auch zwischen Kaufvertrag, Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung kann gewählt werden.
Ja. Für gebrauchte Fahrzeuge unterstützt die Software auch Kaufverträge für den Verkauf im Kundenauftrag.
Nein. Bereits vorhandene Kunden- und Fahrzeugdaten können in Kaufverträge und weitere Formulare übernommen werden. Dadurch müssen dieselben Angaben nicht für jedes Dokument erneut eingegeben werden.
Ja. Erstellte Kaufverträge werden automatisch gespeichert und können später wieder aufgerufen werden.
Ja. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Software aus einem Nettopreis Mehrwertsteuer und Gesamtbetrag berechnen. Umgekehrt können bei Eingabe des Gesamtbetrags der Nettobetrag und die enthaltene Mehrwertsteuer ermittelt werden.
Der Gesamtbetrag kann außerdem automatisch in Worten ausgegeben werden.
Ja. Für entsprechende Fahrzeugverkäufe kann § 25a UStG. berücksichtigt werden.
Ja. Die Software unterstützt auch eine Nettoberechnung ohne Mehrwertsteuer, beispielsweise für entsprechende Exportvorgänge.
Ja. Der Mehrwertsteuersatz ist einstellbar. Dadurch erfordert eine Änderung des Steuersatzes nicht zwangsläufig ein Programmupdate.
Ja. Für den Ankauf gebrauchter Kraftfahrzeuge steht ein eigenes Ankaufmodul zur Verfügung. Ankaufscheine können erstellt, bearbeitet und gespeichert werden.
Ja. Kunden- und Fahrzeugdaten können für weitere Arbeitsschritte übernommen werden. Dadurch lassen sich bereits erfasste Informationen erneut verwenden.
Ja. Probefahrtvereinbarungen können direkt mit der Software erstellt und gespeichert werden. Kunden- und Fahrzeugdaten können dabei aus vorhandenen Datensätzen übernommen werden.
Ja. Mit RU Kfz-Kaufvertrag können auch Kfz-Mietverträge erstellt und gespeichert werden. Es können beliebig viele Mietverträge verwaltet werden.
Ja. Zum Funktionsumfang gehört eine Zulassungsvollmacht einschließlich Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung.
Ja. Für den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen können vorvertragliche Informationen direkt mit der Software erstellt werden.
Für die benötigten Angaben steht eine Textbausteindatenbank zur Verfügung. Die Textbausteine können individuell geändert und ergänzt werden.
Die Software unterstützt separate AGB für verschiedene Bereiche, darunter Neuwagen, Gebrauchtfahrzeuge, Mietwagen und Probefahrten.
Ja. Über den integrierten Texteditor können eigene oder bereits vorhandene AGB verwendet und bearbeitet werden.
Ja. Für Kfz-Kaufverträge und weitere Dokumente können eigene Textbausteine hinterlegt werden. Bestehende Textbausteine lassen sich individuell ändern und beliebig ergänzen.
Ja. Dokumente können direkt aus der Software als PDF erstellt werden.
Ja. Verträge können als PDF erstellt und direkt per E-Mail versendet werden.
Ja. Die Anzahl der auszudruckenden Exemplare kann bei verschiedenen Formularen eingestellt werden.
Ja. Das eigene Firmenlogo kann eingebunden und automatisch in den Dokumenten platziert werden.
Ja. Verkäufer und zugehörige Daten können automatisch in die entsprechenden Dokumente übernommen werden.
Für den Export von Kraftfahrzeugen stehen verschiedene zusätzliche Dokumente zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem Abnehmernachweis, Gelangensnachweis, Kautionsbeleg und Abholungsvollmacht.
Ja. Fahrzeug- und Kundendaten können aus dem Kaufvertrag automatisch in die entsprechenden Exportdokumente übernommen werden. Variable Textstellen lassen sich zusätzlich bearbeiten.
Ja. Für die Abholung eines Fahrzeugs durch eine andere Person kann eine entsprechende Vollmacht erstellt werden. Die benötigten Daten werden aus dem Kaufvertrag übernommen.
Ja. Die Software enthält Listen und Auswertungen für den Fahrzeughandel. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeugbestandslisten und konfigurierbare Verkaufslisten.
Ja. Konfigurierbare Verkaufslisten können unter anderem Standtage und Erlöse enthalten und damit einen Überblick über den Fahrzeugbestand unterstützen.
Ja. Gegen Aufpreis können zusätzliche Netzwerk-Arbeitsplätze eingerichtet werden.
Aktuelle Preise finden Sie in unserer Preisübersicht.
RU Kfz-Kaufvertrag ist für Microsoft Windows 10 und Windows 11 in 32- oder 64-Bit-Umgebungen vorgesehen.
Ja. Die Software wird auch in Österreich und der Schweiz eingesetzt. Länderspezifische Einstellungen können berücksichtigt werden. Bei Neufahrzeugen können beispielsweise Mehrwertsteuersatz und NOVA einbezogen werden.
Nein. RU Kfz-Kaufvertrag ist eine eigenständige Software und kann unabhängig von den anderen Kfz-Programmen verwendet werden.
Ja. In Verbindung mit KfzKaufmann können vorhandene Kunden- und Fahrzeugdaten weiterverwendet werden. Dadurch muss dieselbe Information nicht erneut für Rechnung und Kaufvertrag eingegeben werden.
Ja. Die Software kann auch mit der RU Kfz-Webseite kombiniert werden. Werden mehrere RU-Kfz-Programme gemeinsam eingesetzt, können bereits erfasste Kunden- und Fahrzeugdaten weiterverwendet werden.
Die Kfz-Kaufvertragssoftware unterstützt die Anforderungen an GoBD und DSGVO bei der Organisation der entsprechenden betrieblichen Abläufe.
Ja. Vor dem Kauf können Sie eine Testversion anfordern und selbst prüfen, ob die Funktionen zu den Abläufen in Ihrem Autohaus oder Autohandel passen.
Die Testversion können Sie über unser Impressum anfordern.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, können Sie sich gerne an uns wenden. Vor dem Kauf empfehlen wir außerdem, die Testversion auszuprobieren. So können Sie selbst prüfen, ob RU Kfz-Kaufvertrag zu den Anforderungen Ihres Autohauses oder Autohandels passt.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf unserer Seite Kfz-Kaufvertrag Software für Autohändler.