FAQ zum Kfz-Kaufvertrag – häufige Fragen zur Kaufvertragssoftware

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum RU Kfz-Kaufvertrag. Die Software unterstützt Autohändler beim Erstellen und Verwalten von Kaufverträgen, Ankaufscheinen, verbindlichen Bestellungen, Probefahrtvereinbarungen und weiteren Formularen für den gewerblichen Fahrzeughandel.

Kfz-Kaufverträge für Autohändler

Für wen ist die Kfz-Kaufvertragssoftware geeignet?

RU Kfz-Kaufvertrag ist für den gewerblichen Fahrzeughandel entwickelt worden. Die Software eignet sich insbesondere für Autohäuser und Autohändler, die Kaufverträge und weitere Fahrzeugdokumente schnell und übersichtlich erstellen möchten.


Kann ich Kaufverträge für Gebrauchtwagen erstellen?

Ja. Mit RU Kfz-Kaufvertrag können Kaufverträge für gebrauchte Fahrzeuge erstellt und gespeichert werden. Zusätzlich stehen Angebote, verbindliche Bestellungen und Auftragsbestätigungen für Gebrauchtfahrzeuge zur Verfügung.


Kann ich Kaufverträge für Neuwagen erstellen?

Ja. Für Neufahrzeuge stehen Kaufvertrag, Angebot, verbindliche Bestellung und Auftragsbestätigung zur Verfügung.

Die Software unterstützt dabei auch Berechnungen für Fahrzeugpreis, Sonderausstattung, Rabatte, weitere Leistungen sowie Überführungs- und Zulassungskosten.


Kann ich Verträge für Vorführwagen und Tageszulassungen erstellen?

Ja. Der Vertragsgegenstand kann unter anderem auf Neuwagen, Vorführwagen, Tageszulassung oder Importfahrzeug eingestellt werden. Auch zwischen Kaufvertrag, Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung kann gewählt werden.


Kann ich ein Fahrzeug im Kundenauftrag verkaufen?

Ja. Für gebrauchte Fahrzeuge unterstützt die Software auch Kaufverträge für den Verkauf im Kundenauftrag.


Kundendaten, Fahrzeugdaten und Berechnungen

Muss ich Kunden- und Fahrzeugdaten für jeden Vertrag neu eingeben?

Nein. Bereits vorhandene Kunden- und Fahrzeugdaten können in Kaufverträge und weitere Formulare übernommen werden. Dadurch müssen dieselben Angaben nicht für jedes Dokument erneut eingegeben werden.


Werden Kaufverträge automatisch gespeichert?

Ja. Erstellte Kaufverträge werden automatisch gespeichert und können später wieder aufgerufen werden.


Berechnet die Software Netto, Mehrwertsteuer und Gesamtbetrag automatisch?

Ja. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Software aus einem Nettopreis Mehrwertsteuer und Gesamtbetrag berechnen. Umgekehrt können bei Eingabe des Gesamtbetrags der Nettobetrag und die enthaltene Mehrwertsteuer ermittelt werden.

Der Gesamtbetrag kann außerdem automatisch in Worten ausgegeben werden.


Unterstützt die Software die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.?

Ja. Für entsprechende Fahrzeugverkäufe kann § 25a UStG. berücksichtigt werden.


Kann ich Fahrzeuge ohne Mehrwertsteuer für den Export berechnen?

Ja. Die Software unterstützt auch eine Nettoberechnung ohne Mehrwertsteuer, beispielsweise für entsprechende Exportvorgänge.


Kann ich den Mehrwertsteuersatz selbst einstellen?

Ja. Der Mehrwertsteuersatz ist einstellbar. Dadurch erfordert eine Änderung des Steuersatzes nicht zwangsläufig ein Programmupdate.


Ankaufschein und Fahrzeugankauf

Kann ich mit der Software auch Ankaufscheine erstellen?

Ja. Für den Ankauf gebrauchter Kraftfahrzeuge steht ein eigenes Ankaufmodul zur Verfügung. Ankaufscheine können erstellt, bearbeitet und gespeichert werden.


Werden Kunden- und Fahrzeugdaten aus dem Ankauf weiterverwendet?

Ja. Kunden- und Fahrzeugdaten können für weitere Arbeitsschritte übernommen werden. Dadurch lassen sich bereits erfasste Informationen erneut verwenden.


Probefahrt, Mietvertrag und weitere Formulare

Kann ich Probefahrtvereinbarungen erstellen?

Ja. Probefahrtvereinbarungen können direkt mit der Software erstellt und gespeichert werden. Kunden- und Fahrzeugdaten können dabei aus vorhandenen Datensätzen übernommen werden.


Kann ich Kfz-Mietverträge erstellen?

Ja. Mit RU Kfz-Kaufvertrag können auch Kfz-Mietverträge erstellt und gespeichert werden. Es können beliebig viele Mietverträge verwaltet werden.


Gibt es eine Zulassungsvollmacht?

Ja. Zum Funktionsumfang gehört eine Zulassungsvollmacht einschließlich Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung.


Kann ich vorvertragliche Informationen erstellen?

Ja. Für den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen können vorvertragliche Informationen direkt mit der Software erstellt werden.

Für die benötigten Angaben steht eine Textbausteindatenbank zur Verfügung. Die Textbausteine können individuell geändert und ergänzt werden.


AGB und Textbausteine

Sind AGB für den Fahrzeughandel enthalten?

Die Software unterstützt separate AGB für verschiedene Bereiche, darunter Neuwagen, Gebrauchtfahrzeuge, Mietwagen und Probefahrten.


Kann ich eigene AGB verwenden?

Ja. Über den integrierten Texteditor können eigene oder bereits vorhandene AGB verwendet und bearbeitet werden.


Kann ich eigene Textbausteine hinterlegen?

Ja. Für Kfz-Kaufverträge und weitere Dokumente können eigene Textbausteine hinterlegt werden. Bestehende Textbausteine lassen sich individuell ändern und beliebig ergänzen.


PDF, E-Mail und Ausdruck

Kann ich Kaufverträge als PDF erstellen?

Ja. Dokumente können direkt aus der Software als PDF erstellt werden.


Kann ich Kaufverträge direkt per E-Mail versenden?

Ja. Verträge können als PDF erstellt und direkt per E-Mail versendet werden.


Kann ich einstellen, wie viele Exemplare eines Vertrags gedruckt werden?

Ja. Die Anzahl der auszudruckenden Exemplare kann bei verschiedenen Formularen eingestellt werden.


Kann ich mein eigenes Firmenlogo in die Verträge einbinden?

Ja. Das eigene Firmenlogo kann eingebunden und automatisch in den Dokumenten platziert werden.


Werden Verkäuferdaten automatisch eingesetzt?

Ja. Verkäufer und zugehörige Daten können automatisch in die entsprechenden Dokumente übernommen werden.


Fahrzeugexport und Zollunterlagen

Welche Unterlagen für den Fahrzeugexport kann die Software erstellen?

Für den Export von Kraftfahrzeugen stehen verschiedene zusätzliche Dokumente zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem Abnehmernachweis, Gelangensnachweis, Kautionsbeleg und Abholungsvollmacht.


Werden die Daten für Exportdokumente automatisch übernommen?

Ja. Fahrzeug- und Kundendaten können aus dem Kaufvertrag automatisch in die entsprechenden Exportdokumente übernommen werden. Variable Textstellen lassen sich zusätzlich bearbeiten.


Kann ich eine Vollmacht zur Fahrzeugabholung durch Dritte erstellen?

Ja. Für die Abholung eines Fahrzeugs durch eine andere Person kann eine entsprechende Vollmacht erstellt werden. Die benötigten Daten werden aus dem Kaufvertrag übernommen.


Listen und Fahrzeugbestand

Gibt es Fahrzeugbestandslisten?

Ja. Die Software enthält Listen und Auswertungen für den Fahrzeughandel. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeugbestandslisten und konfigurierbare Verkaufslisten.


Kann ich Standtage und Erlöse auswerten?

Ja. Konfigurierbare Verkaufslisten können unter anderem Standtage und Erlöse enthalten und damit einen Überblick über den Fahrzeugbestand unterstützen.


Netzwerk und Systemanforderungen

Ist RU Kfz-Kaufvertrag netzwerkfähig?

Ja. Gegen Aufpreis können zusätzliche Netzwerk-Arbeitsplätze eingerichtet werden.

Aktuelle Preise finden Sie in unserer Preisübersicht.


Welches Betriebssystem benötigt die Kfz-Kaufvertragssoftware?

RU Kfz-Kaufvertrag ist für Microsoft Windows 10 und Windows 11 in 32- oder 64-Bit-Umgebungen vorgesehen.


Kann die Software auch in Österreich oder der Schweiz verwendet werden?

Ja. Die Software wird auch in Österreich und der Schweiz eingesetzt. Länderspezifische Einstellungen können berücksichtigt werden. Bei Neufahrzeugen können beispielsweise Mehrwertsteuersatz und NOVA einbezogen werden.


Zusammenspiel mit anderer Kfz-Software

Muss ich zusätzlich KfzKaufmann oder die RU Kfz-Webseite besitzen?

Nein. RU Kfz-Kaufvertrag ist eine eigenständige Software und kann unabhängig von den anderen Kfz-Programmen verwendet werden.


Kann ich den Kfz-Kaufvertrag mit KfzKaufmann gemeinsam nutzen?

Ja. In Verbindung mit KfzKaufmann können vorhandene Kunden- und Fahrzeugdaten weiterverwendet werden. Dadurch muss dieselbe Information nicht erneut für Rechnung und Kaufvertrag eingegeben werden.


Kann ich die Kaufvertragssoftware mit der RU Kfz-Webseite kombinieren?

Ja. Die Software kann auch mit der RU Kfz-Webseite kombiniert werden. Werden mehrere RU-Kfz-Programme gemeinsam eingesetzt, können bereits erfasste Kunden- und Fahrzeugdaten weiterverwendet werden.


Datenschutz und kaufmännische Anforderungen

Unterstützt die Software GoBD und DSGVO?

Die Kfz-Kaufvertragssoftware unterstützt die Anforderungen an GoBD und DSGVO bei der Organisation der entsprechenden betrieblichen Abläufe.


Kfz-Kaufvertrag testen

Kann ich RU Kfz-Kaufvertrag vor dem Kauf testen?

Ja. Vor dem Kauf können Sie eine Testversion anfordern und selbst prüfen, ob die Funktionen zu den Abläufen in Ihrem Autohaus oder Autohandel passen.

Die Testversion können Sie über unser Impressum anfordern.


Noch Fragen zum Kfz-Kaufvertrag?

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, können Sie sich gerne an uns wenden. Vor dem Kauf empfehlen wir außerdem, die Testversion auszuprobieren. So können Sie selbst prüfen, ob RU Kfz-Kaufvertrag zu den Anforderungen Ihres Autohauses oder Autohandels passt.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf unserer Seite Kfz-Kaufvertrag Software für Autohändler.